Vereins- und Beitragsordnung

 


 

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Als Aufnahmegebühr ist von Erwachsenen und Familien ein Betrag von 50,- € zu zahlen.

 

Der Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein beträgt für ein Jahr:

 

Familien                                                                                        90,- €

Einzelmitglieder  (Erwachsene)                                                   52,- €

Kinder u. Jugendliche (ohne Einkommen)                                   37,- €

 

Darin sind die Abgaben an den Landeskanuverband Niedersachsen und den Deutschen Kanuverband (DKV) enthalten. Jedes Mitglied kann einen DKV- Ausweis erhalten. Auf eine gültige Beitragsmarke ist zu achten.

Jedes Mitglied muss im Jahr sechs Arbeitsstunden ableisten oder pro nicht geleistete Arbeitsstunde 8,-€ bezahlen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 3,-€.

 

Einem Antrag auf Mitgliedschaft wird frühestens nach einem Jahr aktiver Paddel- und Vereinsarbeit entsprochen. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand.

 

Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Kanusport ausüben, am Vereinsleben teilnehmen und ihre Arbeitsstunden ableisten.

 

Passive Mitglieder sind Mitglieder, bei denen mindestens einer der drei genannten Punkte nicht zutreffen.

 

Aktive Mitglieder haben das Recht im Bootshaus Boote zu lagern soweit Platz vorhanden ist, können zum Eigengebrauch unter Berücksichtigung der Bootshausordnung kostenlos Vereinsboote ausleihen, können kostenlos an Vereinsfahrten teilnehmen. Nichtmitglieder haben eine Startgebühr zu zahlen. Aktive Mitglieder ab 16 Jahre können einen Schlüssel erhalten.

Passive Mitglieder haben keinen Anspruch auf Lagerung ihres Bootes im Vereinsbootshaus, dürfen an geselligen Veranstaltungen teilnehmen, müssen bei Vereinsfahrten keine Startgebühr zahlen. Die Entscheidung wer als passiv gilt trifft der Vorstand.

 

Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss jede Kanufahrt mit Fahrtbeginn und Rückkehr ins Vereinsfahrtenbuch eingetragen werden. Außerdem sollte ein persönliches Fahrtenbuch geführt werden. Bei einer bestimmten altersabhängigen Kilometerleistung kann das Wanderfahrerabzeichen erworben werden.

 

Das private Feiern auf dem Vereinsgelände sollte eine Ausnahme bleiben. Wenn Mitglieder das Gelände nutzen möchten, um eine Feier durchzuführen, muss eine Genehmigung mit Terminabsprache beim Vorstand eingeholt werden.

 

Bootsleihgebühr muss entsprechend der Bootshausordnung bezahlt werden.

 

Im ersten Quartal des Jahres findet die Jahreshauptversammlung statt.

 

 

Timmel, Januar 2008

 

 

Paddelfreunde Timmel e.V.

 

Leerer Landstr. 11

26629 Großefehn-Timmel

Tel.: 04945-1386

eMail: menninga@soeken.de